Ihr Leitfaden zur Flug-Erstattung: Was zu tun ist, wenn Ihr Flug nach Mallorca storniert wird

Der Mallorca-Urlaub ist geplant, Familie oder Freunde abreisebereit. Doch dann wird der Flug in letzter Sekunde gestrichen. Jetzt heißt es: Nicht entmutigen lassen. Was Fluggäste in so einem Fall tun sollten, zeigt dieser Artikel.

Das Recht auf Entschädigung

Viele Fluggäste wissen es nicht, doch sie haben eine Recht auf Entschädigung. Eine Flug Erstattung bei einem stornierten Flug nach Mallorca ist also möglich. Man muss nur wissen, welche Rechte man hat und wie man die Ansprüche geltend macht.
Die meisten Fluggäste, welche einen Flug zum Flughafen Palma de Mallorca (PMI) buchen, sind durch die europäischen Fluggastrechte geschützt. Die EU-Vorschrift Nr. 261/2004 regelt ganz genau, welche Rechte Fluggäste haben.
Nach dieser Vorschrift ist es im Übrigen auch gar nicht wichtig, woher Fluggäste stammen. Sie müssen lediglich von einem EU-Flughafen gestartet oder dort mit einer EU-Fluggesellschaft gelandet sein. Außerdem sind die Vorschriften für den EWR und die sogenannten „Gebiete in äußerster Randlage“ geltend. Dazu zählen die kanarischen Inseln, die Azoren und Guadalupe.
In der Praxis bedeutet das: Wenn eine Airline die Verantwortung an einer Verspätung oder einem Ausfall eines Flugs zum Flughafen Palma de Mallorca ist, kann pro Person ein Anspruch von bis zu 600 € geltend gemacht werden. Übrigens geht das auch rückwirkend – und zwar bis zu 3 Jahre.

Leitfaden zur Flug-Erstattung

Bild: Fluggäste haben Rechte, wenn es um Verspätungen und Annullierungen geht. Bildquelle: JESHOOTS-com via pixabay.com

Wann gibt es für stornierte oder verspätete Flüge nach Mallorca eine Entschädigung?

Es hilft Fluggästen wenig, nur zu wissen, dass sie geschützt sind. Sie müssen auch wissen, wann ihnen eine Entschädigung zusteht. Auch das ist selbstverständlich klar geregelt.
Zunächst einmal spielt es eine Rolle, ob die Stornierung oder Verspätung auf die Fluggesellschaft zurückzuführen ist. Denn wenn sogenannte außergewöhnliche Umstände vorliegen, übernimmt die Airline meist nicht die Verantwortung. Dazu zählt unter anderem schlechtes Wetter, das Flüge nicht möglich macht oder nur mit erheblichen Verspätungen ankommen lassen. Da diese Situationen außerhalb des Einflussbereichs des Menschen liegen, ist meist keine Entschädigung möglich.
Ein weiterer Einflussfaktor ist die Dauer der Verspätung. Es kommt immer darauf an, wann Fluggäste am Zielflughafen ankommen. Bei Stornierungen ist das besonders wichtig. Wenn der Ersatzflug mehr als 3 Stunden später als der eigentliche Flug ankommt, steht Fluggästen auf jeden Fall eine Entschädigung zu.
Des Weiteren ist auch die Airline entscheidend. Je nach Fluggesellschaft können die Ansprüche höher oder geringer sein, die man geltend machen kann. Daher sollten sich Fluggäste immer mit der entsprechenden Airline befassen.

Was genau passiert bei einer Stornierung?

Wenn es am Flughafen Palma de Mallorca Stornierungen gibt, sind Passagiere immer nach der Vorschrift EG 261 geschützt. Dabei ist es ganz gleich, aus welchen Gründen eine Stornierung stattfindet. Die Fluggesellschaft ist und bleibt für ihre Fluggäste verantwortlich. Daher muss ein alternativer Transport oder eine Erstattung angeboten werden.
Nachdem das unmittelbare Problem gelöst wurde, können Passagiere zusätzlich prüfen, ob sie noch Anspruch auf weitere Entschädigungsleistungen haben. Immerhin geht ein alternativer Transport immer mit erheblichen Verspätungen einher.
Auch in dem Fall gilt: Wenn die Stornierung die Folge außergewöhnlicher Umstände war, haben Fluggäste keinen Anspruch auf Entschädigung. Doch wenn die Stornierung in den Verantwortungsbereich der Airline fällt, muss diese dafür aufkommen.
Relevant ist auch, wann der Flug storniert wurde. Einen Entschädigungsanspruch haben Passagiere dann, wenn die Airline innerhalb von 2 Wochen vor dem Abflug eine Stornierung vorgenommen hat und sie nicht mehr in der Lage waren, einen vergleichbaren Ersatzflug zu finden.

Wie hoch ist die Entschädigung bei Flugannullierungen?

Selbstverständlich möchten Fluggäste auch wissen, wie hoch die Entschädigung ist, mit der sie im Falle einer Flugannullierung rechnen können. Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, sodass man es pauschal nicht sagen kann.
Bei einem Flug nach Mallorca dürfte – je nach Standort zum Abflug – eine Entfernung von unter 1.500 km vorliegen. Dann können Passagiere mit einer Entschädigung von bis zu 250 € pro Person rechnen. Wenn es allerdings mehr als 1.500 km sind, sind sogar bis zu 400 € möglich. Immerhin liegt das Reiseziel noch innerhalb der EU. Die Fluggastrechte regeln das ganz genau.

Fazit

Kommt es zu einer Stornierung des Flugs, gilt es zunächst einmal, sich um einen Ersatz zu kümmern. Dieser wird von der Fluggesellschaft gestellt, sodass Passagiere an ihrem Ziel ankommen. Wenn das akute Problem gelöst ist, sollte man zusätzlich prüfen, ob man Anspruch auf eine Entschädigung hat. Oftmals kann sich das lohnen – immerhin haben Passagiere gewisse Rechte!