Verkehrsregeln für Fahrradfahrer auf Mallorca

Auch auf Mallorca gibt es natürlich Vorschriften und Verkehrsregeln für Fahrradfahrer, an die sich Fahrradfahrer halten müssen. Die Verkehrsregeln für Fahrräder auf Mallorca entsprechen im Wesentlichen den Regeln, die in Spanien gelten.

Das nicht befolgen dieser Vorschriften kann empfindliche Geldstrafen mit sich bringen. Damit Sie sicher und unbeschadet mit dem Fahrrad durch Ihren Urlaub auf Mallorca kommen, hier einmal die wichtigsten Regeln und Vorschriften.

Verkehrsregeln für Fahrradfahrer auf Mallorca

Handy am Ohr oder Kopfhörer auf den Ohren während des Fahrradfahrens auf Mallorca.

Beides ist strengstens verboten. Machen sie es trotzdem und werden erwischt, können Sie um 200,- Euro ärmer sein.

Alkohol, Drogen und Fahrradfahren.

Auch das ist natürlich verboten. Für Radfahrer gelten dieselben Werte wie im Auto. Wer mehr als 0,25 Milligramm Alkohol in einem Liter Atemluft hat, muss zahlen: zwischen 500 und 1.000 Euro.

Fahren ohne Licht – Sichtbarkeit anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber

Sind sie nachts unterwegs oder müssen eine Tunnel oder Unterführung durchfahren müssen sie vorne und Hinten am Rad Licht anhaben. Sonst droht eine Strafe von 200,- Euro.

Auch sollten sie dafür Sorgen das sie bei schlechter Sicht von weitem gut zu erkennen sind.
Hier helfen Reflektoren und reflektierende Kleidung. Eine Nichteinhaltung ist gefärlich und kann bis zu 80,- Euro Strafe kosten.

Fahrradhelm

Sollten Sie zur eigenen Sicherheit immer tragen. Es besteht keine Helmpflicht, außer auf Landstraßen, dann muss ein Helm getragen werden. Es sein denn es ist extrem heiß, bei langen Steigungen oder aus medizinischen Gründen.

Personen unter 16 Jahren müssen immer einen Helm tragen.

Fahren auf Landstraßen und in Ortschaften

Radfahrer müssen auf Landstraßen den rechten Seitenstreifen benutzen, wenn vorhanden.
Ansonsten kann es 200 Euro Strafe kosten.

In Ortschaften sollten Fahrradfahrer so nah wie möglich an der rechten Fahrbahnseite fahren.
Es ist verboten auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen zufahren, es sei den es handelt sich um Radwege.

Nebeneinander Fahren

Auf Landstraßen ist es erlaubt im Zweierreihen zufahren, sofern es die Stecke erlaubt.

Parken
Wenn Sie Ihr Fahrrad abstellen, achten Sie darauf, dass Sie keine Gehwege oder Fußgängerüberwege blockieren. Nutzen Sie Fahrradständer oder andere geeignete Abstellmöglichkeiten.

Richtungswechsel anzeigen, bzw. signalisieren

Abbiegen, ein Wechsel der Fahrbahnseite oder ein Spurwechsel muss angezeigt werden, also mit dem Arm signalisiert werden. Ein Verstoß kann 200,- Euro kosten.

Respektieren Sie Fußgänger

Seien Sie rücksichtsvoll gegenüber Fußgängern und geben Sie ihnen immer Vorrang, insbesondere auf Gehwegen und Fußgängerüberwegen.

Fußgängerüberwegen

Wer als Fahrradfahrer einen Zebrastreifen überqueren möchte muss Absteigen und das Fahrrad schieben, sonst kann es bis zu 200,- Euro Strafe kosten.

Bitte beachten Sie, dass die Verkehrsregeln und -vorschriften sich ändern können. Es ist ratsam, sich vor Ihrer Fahrt über die aktuellen Vorschriften zu informieren und sicherzustellen, dass Sie die örtlichen Gesetze einhalten. Dies kann sich je nach Standort auf Mallorca unterscheiden